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The World-Cultural-Heritage


  Das Weltkulturerbe

Abzocke auf ganzer Linie


Die u. g. Adressaten sind in diesem Falle frei erfunden, da es sich nicht ausschließlich um diese angeschriebenen Anbieter, sondern die Sache um die gesamte Branche und deren schwarze Schafe handelt!

Im Atomzeitalter der Digitalisierung und Globalisierung sollte man unbedingt in Betracht ziehen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt bundesweit, europaweit und dann weltweit das WLAN für das Internet kostenlos zur Verfügung gestellt werden wird!


Am 24.03.2021 um 18:58 schrieb Ursula Sabisch:  

Ursula Sabisch, Am Ährenfeld 15, 23564 Lübeck, Germany   


Germany GmbH & Co. Ohne H. KG


Deutschland


Lübeck, 24.03.2021



Abzocke und Vertrauensmissbrauch

Please let this document be translated in many languages and be handed over to the corresponding people. The free English translation you may find here!


Sehr geehrte Damen und Herren von der Telekommunikation W³³ und GELB,       

heute musste meine Person durch ihren Kontoauszug feststellen, dass Sie die Möglichkeit durch ein Lastschriftverfahren, welches meine Person an W³³ erteilte, genutzt haben, um mit GELB "Kasse" zu machen.

Da meine Person nur sehr langsam Vertrauen an Betriebe der Telekommunikation fassen kann, weil eine Abzocke zum Tagesgeschäft bestimmter Anbieter gehört und ganz offensichtlich immer noch in Ihr Geschäftsgebaren eingebunden ist, möchte ich nun ernsthaft und zum wiederholten Male ein klares Wort zur richtigen Zeit abgeben!  
   
Nach längerem Zögern hat sich meine Person eine zusätzliche Prepaid-Karte von GELB angeschafft und nach einigen Wochen (Februar 21) einer automatischen Aufladung der Karte durch ein erreichtes Restguthaben zugestimmt, indem somit meine Person Ihrem Unternehmen Vertrauen entgegenbrachte, da Sie ein bereits eingerichtetes Lastschriftverfahren von W³³ nutzten.


Nur weil meine Person diese SIM-Karte zurzeit nicht wirklich benutzt, um damit zu telefonieren oder gar in das Internet zu gehen, hat sich meine Person entschlossen, der Änderung der genannten automatischen Aufladung zuzustimmen.      
Zu meinem Erstaunen sind nun im März fünf erfolgte Buchungen je 10 Euro mittels meiner Prepaid-Karte an GELB per Lastschrift abgegangen, wobei meine Person höchstens wenn überhaupt eine Buchung für legal hält und die anderen vier Buchungen als illegal bezeichnen möchte, denn Ihr freundlicher Supporte konnte bei der telefonischen Nachfrage alle Eventualitäten mit Schuldzuweisungen sofort und im Stück "herunterbeten".      
Der nun genannte Fehler lag in der Tat an der Einstellung** des Handys, obwohl meine Person mit einer 100%igen Sicherheit diese Einstellung nicht vorgenommen haben kann!      


Entweder ist die Einstellung einschließlich Nutzung des Internets durch die Aktivierung der SIM-Karte Ihrer Kategorie GELB möglicherweise auf der SIM-Karte gespeichert, indem die Standardeinstellung für das WLAN auf den jeweiligen Telefonanbieter der SIM-Karte fixiert und gewechselt wird, in diesem Fall auf W³³, selbst wenn es sich nur um eine Prepaid-Karte handeln sollte, was schon fast kriminell ist, oder aber Sie haben Verträge mit einigen Handy-Herstellern geschlossen, die beispielsweise durch das Android-System von vornherein von der Standardeinstellung, die für das WLAN eingerichtet ist, auf Sie als den SIM-Telefonanbieter wechseln lässt.   


So zahlt man sich dumm und dämlich, wenn man Ihnen und Ihresgleichen Vertrauen schenkt und sich nicht um die Kontoauszüge sofort kümmert, indem Sie natürlich auch Ihre Mitarbeiter in Ihr schmutziges Geschäft einbinden, die dafür ausgebildet werden, Ihre Machenschaften in ein Eigenverschulden umkehren zu können!

Man kann von einem Nutzer einer Prepaid-Karte nicht erwarten, dass er täglich diese genannten Einstellungen im Handy überprüfen muss, indem die Nutzung der SIM-Karte für das Internet deaktiviert sein muss und man sollte auch bedenken, dass viele Handynutzer diese Einstellung überhaupt nicht einmal kennen, zumal die Handy-Hersteller auch ganz unterschiedliche Einstellungsmöglichkeiten** haben, die man teilweise erst einmal auffinden muss!

Selbst wenn man das Handy neu starten muss, aus welchen Gründen auch immer, dann muss man wahrscheinlich wohl zuerst überprüfen, ob nicht erneut eine Abzocke Ihrerseits stattfinden kann, da die Standardeinstellung wieder deaktiviert werden könnte und die SIM-Karte trotz des WLAN-Netzes, selbst wenn es sich unmittelbar in der Nähe des Handys befindet, wieder das Internet übernimmt!

Sollte meine Person in der Position sein, dann wird dafür gesorgt werden, dass solche und andere Leute Ihrer Kategorie das Feld räumen und ausschließlich vernünftige und verantwortungsvolle Telekommunikationsanbieter und somit anständige Arbeitgeber mit ehrwürdigen Geschäftsgebaren auf solche Plätze kommen werden!

Sie haben meine Person nun um mindestens 40 Euro betrogen beziehungsweise zugelassen oder in Kauf genommen, dass solch eine Abzocke besonders auch noch bei einer Prepaid-Karte ganz einfach vonstattengehen kann und haben Ihre Supporten entsprechend der Sachlage beziehungsweise der Abzocke gut ausgebildet, was sogar jeder Dumme als Anrufer sofort bemerken kann.
Dann haben Sie als Anbieter noch nicht einmal eine kostenlose Telefonnummer für diese Angelegenheiten zur Verfügung gestellt und so muss der Betrogene auch noch die Wartezeit und die Telefongebühren bei Ihnen selbst zahlen!


Meine Person sieht sich nun gezwungen, dieses voranschreitende weltweite Geschäftsgebaren zum wiederholten Male publik zu machen, damit eine Umbesetzung der wichtigen Arbeitsplätze unserer Endzeit hoffentlich noch rechtzeitig erfolgen kann, oder aber ein hoffentlich schnelles Umdenken Ihrer Kategorie als die Kommunikationsanbieter erfolgen wird, indem Sie Ihr Geschäftsgebaren ganz neu überdenken werden und Sie auch als ein Arbeitgeber besonders für die jungen Leute eine Vorbildfunktion durch eine zukünftige "reine Weste" darstellen werden müssen! !
  
Selbstverständlich gilt das auch für die Hersteller **aller Handys einschließlich für die dazugehörige Software.**
Meine Person könnte wieder einmal  kotz......., wenn solch eine billige und niederträchtige Abzocke vonstattengeht, Sie halben schrecklichen Tiere!


Ursula Sabisch
www.ursula-cum-clavatore.de


** Ergänzung am 28.03.2021: Beschreibung der Angelegenheit beispielsweise mit dem Handy SAMSUNG Galaxy A20s
   

Es genügte in diesem Falle nicht, die mobilen Daten im Display zu deaktivieren, sondern man muss in die Einstellungen> Verbindungen> WLAN> Mobile Netzwerke> Zugangspunkte gehen und siehe da, die Einstellung, die dort vorgenommen wurde, durch welche Software auch immer, muss dann ebenfalls auf Standard umgestellt werden, indem das SIM-Karten-Netz für die ungewünschte Nutzung des Internets durch den Menüpunkt herausgenommen wird, damit keine Abzocke vonstattengehen kann, indem dadurch möglicherweise das Netz von GELB auf die Daten des D1 Netzes der Telekom bzw. wie in dem obigen Falle auf Congstar, die Tochtergesellschaft der Telekom zugreifen kann und somit der Nutzer durch GELB mittels Congstar zur Kasse gebeten werden kann, indem genau genommen, wenn auch nicht von dem D1 Anbieter beabsichtigt, doppelt abkassiert werden könnte!

   

Sollte man als Prepaidkunde einen Einzelnachweis der Verbindungen vertraglich vereinbart haben, was kaum jemand bei einer Prepaid-Karte in Betracht ziehen wird, dann hätte man den Nachweis über die getätigten Einheiten der Verbindungen möglicherweise separat aufgeführt; anderenfalls muss man zahlen und zwar dann, wenn  der eben genannte Zugangspunkt für das Internet beispielsweise durch ein UPDATE von SAMSUNG erneut aktiviert werden könnte, indem die SOFTWARE oder der Android von Standard für das Internet auf den SIM-Kartenanbieter umstellen!!